Dritte öffentliche Auflage des Ortsplans

Eine bessere Berücksichtigung der Natur in der Stadt und eine neu überlegte Verdichtung gehören zu den wichtigsten Neuheiten der dritten öffentlichen Auflage des Ortsplans (OP) der Stadt Freiburg.

Am Freitag, 18. September 2020, veröffentlicht die Stadt im Amtsblatt die dritte öffentliche Auflage ihres Ortsplans. Anlässlich der ersten öffentlichen Auflage im Herbst 2018 waren 217 Einsprachen, Stellungnahmen und/oder Bemerkungen eingegangen. Eine Delegation des Gemeinderates hat den Dialog mit den Einsprechenden geführt und neue Überlegungen angestellt. Diese betreffen namentlich die Themen Verdichtung, Schutz des Kulturerbes und Natur in der Stadt.

Die Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung für Freiburg scheinen nicht einzutreffen, was durch die Zahlen 2020 des Bundesamtes für Statistik (BFS) belegt wird.

Zahlreiche Einsprachen betrafen eben diese Zahlen zum Bevölkerungszuwachs und bezogen sich deshalb auf die Vorschriften und Standorte der Stadtzone III, der wichtigsten Entwicklungszone des Zonennutzungsplans. Angesichts dieser veränderten Ausgangslage wurden Änderungen am gesamten OP vorgenommen.

Die Korrektur nach unten ermöglichte vertiefte Überlegungen über die jetzige Stadt, ihre Identität, ihre Grösse, ihre Merkmale und wohin sie sich entwickeln soll. Das hat zu veränderten Zielvorstellungen für die Wohnzonen geführt, namentlich für jene mit hoher Wohndichte und die Stadtzone III, den zeitgenössischen Teilen des Stadtzentrums und der unmittelbaren Umgebung.

Diese neue Zielsetzungen haben eine Verringerung der Ausnützungsziffern oder der maximalen Höhe für Bauten zur Folge. Die Wohnzone mit hoher Baudichte II (ZRHD II) wurde aufgehoben; die maximale Höhe der Stadtzone III wurde gesenkt und ist damit näher an der Realität des bestehenden Baubestandes, was eine optimale Verdichtung ermöglicht. Ebenfalls in dieser Optik wurde die Stadtzone IV geschaffen, die eine qualitative Verdichtung und eine Durchmischung in den Sekundärzentren sicherstellt.

Diese Änderungen betreffen insbesondere zwei strategische Sektoren. Der Sektor Hauts de Schiffenen, vorher in einer Wohnzone mit hoher Baudichte II (ZRHD II), wird zur Wohnzone mit hoher Baudichte was eine gehaltvolle Verdichtung und die Bewahrung der Landschaftsqualität des Standortes sicherstellt. Für den Sektor Pisciculture (Fischzucht) erweist sich die starke Verdichtung nach Vorlage der Stadtzone III in der ersten Auflage, nicht mehr als vorrangig; die Stadt schlägt vor zu Arbeitszonen zurückzukehren, um genügend Zeit für die Ergänzung der Studien über diesen aus Sicht des Naturschutzes sensiblen Sektor zur Verfügung zu haben.

Die Vorschriften für die Zonennutzungen mit geschützten Bauten (Stadtzonen I und II) wurden neu organisiert; dies mit dem Ziel, die Unterscheidung zwischen geschützten und nicht geschützten Gebäuden besser zu betonen. Auch wurden sie angepasst, damit gewisse qualitative Ergänzungen möglich sein werden. Es wurde eine ergänzende Reglementierung für 14 Sektoren in der Form von Spezialvorschriften erarbeitet, die dem Gemeindebaureglement beigefügt werden.

Es wurden dem Gemeindebaureglement auch verschiedene Vorschriften zum Thema Natur in der Stadt beigegeben, so etwa diejenige einer Grünflächenziffer in den meisten Wohnzonen. Hinzugefügt wurden auch erweiterte Bedingungen für das Fällen von Bäumen, und damit ihr besserer Schutz.

Um die Verwirklichung der städtebaulichen Ziele zu qualitativ gut zu begleiten, schlägt die Stadt schliesslich vor, die jetzige beratende Kommission für Denkmalpflege zu einer beratenden Kommission für Stadtplanung, Architektur und Denkmalpflege zu machen, die über breitere Kompetenzen verfügen wird. Diese Kommission und ihre Arbeitsabläufe werden zur Folge haben, dass die Projekte von Beginn an behandelt und begleitet werden können.

Einsichtsnahme in die Dokumente

Eine Informationssitzung erlaubte es den Behörden sowie den interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die wichtigsten Veränderungen des Dossiers zur Kenntnis zu nehmen. Während der Zeit der öffentlichen Planauflage (19. September bis 19. Oktober) kann die Gesamtheit der Pläne und Dokumente auf der Baudirektion der Stadt Freiburg, Joseph-Piller-Strasse 7, sowie auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden. Auf dem Geoportal SITECOF finden sich sämtliche Informationen zu den Parzellen.