Kommissionen

Die Kommissionen des Gemeinderats setzen sich aus einem oder mehreren Mitgliedern des Gemeinderats, Spezialistinnen und Spezialisten aus der Gemeindeverwaltung und aus externen Expertinnen und Experten zusammen.

Die Kommissionen des Generalrats setzen sich ausschliesslich aus Mitgliedern des Generalrats zusammen. Sie prüfen die in die Zuständigkeit des Generalrats fallenden Dossiers, um im Hinblick auf einen Entscheid eine Stellungnahme abzugeben.

Kommissionen des Gemeinderats

Der Gemeinderat verfügt über mehrere Kommissionen, die bestimmte Dossiers eingehend prüfen.

Es gibt 14 Kommissionen des Gemeinderats. Drei von ihnen sind direkt für die Behandlung von Dossiers zuständig: die Kulturkommission, die Sportkommission und die Sozialkommission. Die übrigen Kommissionen haben eine beratende Funktion und geben Stellungnahmen zuhanden des Gemeinderats ab, der die Entscheidungen fällt.

Kommissionen des Generalrats

Der Generalrat verfügt über 3 ständige Kommissionen. Die Finanzkommission ist im Gesetz über die Gemeinden vorgesehen und obligatorisch. Die Baukommission und die Fusionskommission wurden 2002 bzw. 2011 eingesetzt.