Nutzung von öffentlichem Grund

Gemäss Artikel 6 des Verwaltungsreglements betreffend die Erhebung von Benützungsgebühren auf öffentlichem Gemeindegrund vom 29. August 1989 sind Benützungen durch Geschäftsauslagen oder Terrassen von Gaststätten sowie andere zeitlich beschränkte Benützungen zuvor von der Ortspolizei zu bewilligen. In den Tarifen der Ortpolizei der finden Sie weitere Informationen zu den Zonengrenzen und den jeweils geltenden Tarifen.

Terrassen
Geschäftsauslage
Mobile Reklamen